Weitere Rechts-/Fachgebiete
19. Januar 2010 von Rathgeber
Neben den primären Rechtsgebieten liegt eine weitere wesentliche Kompetenz der Kanzlei seit jeher im Bau- und Architektenrecht.
Hierbei geht es insbesondere rund um Mängel am Bau und die Vergütungsansprüche der Bauunternehmer (BGB/VOB) und Architekten (HOAI). Die Praxis deckt von der Erwerbeberatung im Bauträgervertrag über das selbständige Beweisverfahren bis hin zum streitigen Bauprozess die üblichen Problematiken ab.
Selbstverständlich verfügt eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei auch über die einschlägigen Erfahrungen im allgemeinen Kaufrecht, Mietrecht und Forderungsmanagement.
Nicht nur Bestandsmandanten rufen einfach an, schildern ihren Fall und erfahren sofort, ob die Kanzlei behilflich sein kann oder nicht. Gegebenenfalls schlägt Ihnen die Kanzlei unverbindlich verschiedene Kollegen (m/w) mit entsprechender Spezialisierung für genau Ihren Fall vor. Sei es für Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank-/Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Reiserecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport-/Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht …
