Urheber- und Medienrecht

Das Urheber- und Medienrecht ist ein in der Fachanwaltsordnung (FAO) definiertes Rechtsgebiet. Es umfasst gemäß §14j FAO:

1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungs-
_. gesellschaften, Leistungsschutzrechte,
_. Urhebervertragsrecht, internat. Urheberrechtsabkommen,

2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,

3. Recht der öffentl. Wort- und Bildberichterstattung (Presserecht),

4. Rundfunkrecht,

5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des
_. Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,

6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und
_. Telekommunikationsrechts, des Rechts der
_. Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des
_. Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,

7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.


Mandanten – Wen betrifft es?


Das Beratungsangebot im Urheber- und Medienrecht bedient bundesweit die speziellen Bedürfnisse von Werbeagenturen, Medienunternehmen und Kreativen wie Fotografen, Musikern, Designern, Grafikern und Models zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Rechte und Vergütungen.
Auf der anderen Seite werden alternativ die Rechte derjenigen wahrgenommen, die sich urheberrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen oder Aufträge in diesem Bereich vergeben, sich z.B. ein Logo oder eine ganze Werbekampagne erstellen lassen möchten.
Die Vertretung von Privatpersonen kommt z.B. in Betracht bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder in Filesharing-Fällen (Internet-Tauschbörsen).


Typische Mandantenfragen



Sie wollen ein Logo oder andere Kreativleistungen erstellen lassen?

– Worauf haben Sie dabei dabei als Kunde geschickterweise zu achten?
– Welche Rechte müssen/sollten Ihnen als Kunde übertragen werden?
– Was alles gehört in einen Lizenzvertrag?
– Was ist eine offene Datei?


Grafiker, Fotograf, Schauspieler, Model, Musiker, Diskjockey?

– Welche Anforderungen bestehen an die Schutzfähigkeit Ihrer Kreation?
– Welche Bedeutung hat im Urheberrecht der sog. Formenschatz?
– Wie sind Rider, Management- und Booking-Verträge auszugestalten?
– Wie ist vorzugehen gegen die Verletzung von Urheberrechten?
– Welche Ansprüche kommen in Betracht?
– Was ist ein Verletzerzuschlag?


Werbe-/Media-/PR-Agentur?

– Kundenverträge über alle einschlägigen Werbeleistungen …
– Pitch, Ausschreibung, Vergabe, Mediabuchung, AE, SMV …

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RA Alexander Rathgeber
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