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UrhR

22. Januar 2010 von Rathgeber

Urheber- und Medienrecht

…  gemäß §14j FAO:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften,
_. Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht,
_. internationale Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des
_. Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts,
_. des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des
_. Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.


Mandanten / Wen betrifft es?

Das Beratungsangebot im Urheber- und Medienrecht beschränkt sich hier auf das Urheberrecht im engeren Sinne und bedient bundesweit die speziellen Bedürfnisse von Werbeagenturen, Medienunternehmen und Kreativen wie Fotografen, Musikern, Designern, Grafikern und Models zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Rechte und Vergütungen.
Auf der anderen Seite werden alternativ die Rechte derjenigen wahrgenommen, die sich urheberrechtl- ichen Ansprüchen ausgesetzt sehen oder Aufträge in diesem Bereich vergeben, sich z.B. ein Logo oder eine ganze Werbekampagne erstellen lassen möchten.
Die Vertretung von Privatpersonen kommt z.B. in Betracht bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder in Filesharing-Fällen (Internet-Tauschbörsen).


Typische Mandantenfragen


Sie wollen ein Logo oder andere Kreativleistungen erstellen lassen?
Worauf haben Sie dabei dabei als Kunde geschickterweise zu achten?
Welche Rechte müssen/sollten Ihnen als Kunde übertragen werden?
Was alles gehört in einen Lizenzvertrag?
Was ist eine offene Datei?


Grafiker, Fotograf, Schauspieler, Model, Musiker, Diskjockey?

Welche Anforderungen bestehen an die Schutzfähigkeit Ihrer Kreation?
Welche Bedeutung hat im Urheberrecht der sog. Formenschatz?
Wie sind Rider, Management- und Booking-Verträge auszugestalten?
Wie ist vorzugehen gegen die Verletzung von Urheberrechten?
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Was ist ein Verletzerzuschlag?


Werbe-/Media-/PR-Agentur?

Kundenverträge
Pitch, Ausschreibung, Vergabe,
Mediabuchung, AE, SMV
u.v.m.

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    Abmahnung erhalten? Dann rufen Sie gleich an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Ihr Fall in mein Fachgebiet fällt! Doch bitte ohne Absprache keine Unterlagen einsenden...

    RA Alexander Rathgeber
    Odeonsplatz 16/17
    80539 München

    Telefon: 089/456.00.69.0
    Telefax: 089/456.00.69.9
    eMail: info[at]rathgeber.net

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Übersetzung von Fabian Künzel