Die Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend auf dem Gebiet des Geschmacksmusterrechts. Sowohl bei der Geschmacksmusteranmeldung, als auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung über den Bestand und die Reichweite eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Geschmacksmusters (Kennzeichenstreit).
Der Verkauf von Tinte und Toner in Patronen und Kartuschen ist für die Hersteller von Druckern ein lukratives Geschäft. Seit Jahren bieten auch renommierten Druckerhersteller viele ihrer Geräte zu äußerst geringen Preisen an und der eigentliche Gewinn wird über den Verkauf von passenden Tintenpatronen und Tonerkartuschen erzielt.
Mit seiner Entscheidung vom 03.09.2009, dass die deutschen Gesetzesregelungen zum Wertersatz bei widerrufenem Fernabsatzkauf gegen europäisches Recht verstießen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Diskussion ausgelöst, ob die Verwendung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung gemäß BGB-InfoV einen Wettbewerbsverstoß darstellt (EuGH, Urteil v. 03.09.2009).
Das Landgericht Düsseldorf (Kammer für Handelssachen) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtstreit entschieden, dass die Verwendung des amtlichen Musters zur Widerrufsbelehrung (BGB-InfoV) auch in Ansehung besagten EuGH-Urteils nicht wettbewerbswidrig sei.