Der sogenannte einstweilige Rechtsschutz ist ein extrem beschleunigtes Gerichtsverfahren, in dem der Antragsteller innerhalb kürzester Zeit – innerhalb weniger Tage oder gar Stunden – eine vorläufige gerichtliche Entscheidung erlangen kann, z.B. um einen unlauteren Wettbewerber erst einmal zu stoppen.
Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bei folgenden Markenanmeldungen. Schaffen Sie sich durch die Eintragung Ihrer Marken die geeigneten Voraussetzungen, um gegen Nachahmer vorzugehen:
Deutsche Marke
beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, München)
Europäische Gemeinschaftsmarke
beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Alicante)
IR-Marke
über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, Genf), fast weltweiter Schutz möglich aufgrund einer Stammarke (s.u. Markenerweiterung)