Kanzlei Alexander Rathgeber erstreitet nach knapp sechsmonatiger Prozessdauer außergewöhnliches Urteil im Zusammenhang mit dem Internet-Auktionsportal eBay. Ein Mitglied, das seine Auktion vorzeitig beendet hatte, wurde zu Schadenersatz in Höhe von über EUR 1.000 verurteilt. Gegenstand war eine Armbanduhr: Cartier Tank Basculante.
Mit Urteil vom 03.11.2004 hat der Bundesgerichtshof (GZ VIII ZR 375/03) entschieden, dass „Auktionen“ bei eBay keine „Versteigerungen“ im rechtlichen Sinne sind (§156 BGB), sondern Kaufgeschäfte. Daher gelten nicht nur bei sogenannten „Sofort-Käufen“, sondern bei allen eBay-„Auktionen“ eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher die Bestimmungen zum Fernabsatz, also auch das dort vorgesehene Widerrufsrecht.
Kanzlei Alexander Rathgeber erstreitet nach knapp sechsmonatiger Prozessdauer außergewöhnliches Urteil im Zusammenhang mit dem Internet-Auktionsportal eBay. Ein Mitglied, das seine Auktion vorzeitig beendet hatte, wurde zu Schadenersatz in Höhe von über EUR 1.000 verurteilt. Gegenstand war eine Armbanduhr: Cartier Tank Basculante.