Das Landgericht (LG) München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu der – aus Sicht der beteiligten Kanzlei Alexander Rathgeber – umstrittenen Frage entschieden, ob operativ plastisch-chirurgische Eingriffe (Schönheitsoperationen) von §11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) erfasst sind.
Mit Urteil vom 03.11.2004 hat der Bundesgerichtshof (GZ VIII ZR 375/03) entschieden, dass „Auktionen“ bei eBay keine „Versteigerungen“ im rechtlichen Sinne sind (§156 BGB), sondern Kaufgeschäfte. Daher gelten nicht nur bei sogenannten „Sofort-Käufen“, sondern bei allen eBay-„Auktionen“ eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher die Bestimmungen zum Fernabsatz, also auch das dort vorgesehene Widerrufsrecht.