LG Hamburg: Top100-Siegel wettbewerbswidrig, Urteil v. 26.04.2010, GZ 315 O 99/10
Laut aktuellem Jahresbericht der Wettbewerbszentrale seien Wettbewerbsverstöße mit irreführenden Zertifikaten und Gütesiegeln auf dem Vormarsch.
Der Bauer-Verlag (Bauer Media Group) hat die Titelseiten von 26 seiner Zeitschriften mit einem „Top 100“-Siegel versehen und Pressegrossisten dazu angehalten, wiederum auf deren Zeitschriften-Einzelhändler einzuwirken, die „Top 100“-Zeitschriften bevorzugt zu präsentieren.