Die Rapidshare AG mit Sitz in der Schweiz ermöglicht ihren Nutzern den Upload von Dateien auf ihre Server. Den Download-Link kann der Nutzer beliebigen Dritten zur Verfügung stellen, damit diese die Dateien bei Rapidshare unmittelbar herunterladen können.
Der Bundegerichtshof (BGH) hat sich mit der Streitfrage befasst, ob auch eine Software patentierbar/patentfähig sein kann. Bislang wurde Softwarepatenten eine mangelnde Technizität entgegen gehalten, so dass Softwareverfahren nicht patentiert werden könnten.
Die Rapidshare AG mit Sitz in der Schweiz ermöglicht ihren Nutzern den Upload von Dateien auf ihre Server. Den Download-Link kann der Nutzer beliebigen Dritten zur Verfügung stellen, damit diese die Dateien bei Rapidshare unmittelbar herunterladen können.