Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob/inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, die (ohne sein Wissen) seinen Anschluss benutzen. Die praktische Relevanz dieser Frage liegt insbesondere in der Abmahnung wegen der Nutzung von Internet-Tauschbörsen (FileSharing).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich geäußert zur Darlegungslast des Geschädigten, um Plattformbetreiber wie das Unternehmen eBay haftbar zu machen bzw. auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen in Fällen, in denen eBay-Accounts unter falschem Namen angelegt werden („Namensklau“) oder über den Account Schutzrechtsverletzungen begangen werden.