LG Stuttgart: Deutsche Bahn AG darf Bahnhof Stuttgart umbauen (Stuttgart 21), Urteil v. 22.04.2010, GZ 17 O 42/2010
Der Stuttgarter Hauptbahnhof gilt als einzigartiges Werk der Baukunst, erbaut von dem Architekten Paul Bonatz (1877 bis 1956). Die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin des Gebäudes möchte die beiden Seitenflügel abreißen, um den Kopfbahnhof in einen Durchgangsbahnhof umzubauen. Hiergegen klagte einer der Erben des Paul Bonatz vor dem Landgericht Stuttgart unter Berufung auf Urheberrecht des Architekten.