Schon wieder neues Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Fernabsatz zum 04.08.2011
Das für den Fernabsatz geltende Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ist abermals geändert worden. Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist vom 04.08.2011 bis 04.11.2011.
Das für den Fernabsatz geltende Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ist abermals geändert worden. Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist vom 04.08.2011 bis 04.11.2011.
Der Freistaat Bayern hat das Online-Bundesliga-Spiel „Super Manager“ verboten. Hiergegen klagt der Anbieter des Spiels vor dem Verwaltungsgericht (VG) Ansbach. Um das Spiel bis zur Entscheidung des Verfahrens weiter betreiben zukönnen, beantragte der Betreiber beim VG Ansbach einstweiligen Rechtsschutz. Das VG Ansbach lehnte die einstweilige Gestattung des Spielbetriebs ab. Der Betreiber legte hiergegen Beschwerde ein zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob ein Freiberufler, der online Waren bestellt und dabei als Rechnungsanschrift und Lieferadresse sein Büro angibt, dadurch automatisch als Unternehmer nach §14 BGB gilt – dann hätte er im Fernabsatz kein Widerrufsrecht.
Die BGB-InfoV schreibt dem Unternehmer diverse Informationspflichten vor, z.B. hat der Online-Händler den Kunden gemäß §1 Abs.1 Nr.4 darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt. Weiters ist im elektronischen Geschäftsverkehr nach §3 Nr.1-4 BGB-InfoV u.a. zu informieren über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen, die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, über die Möglichkeit der Fehleingabekorrektur und darüber, ob denn der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist.