Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, inwieweit der Herausgeber/Verbreiter einer Presseschau bzw. eines Pressespiegels für die Richtigkeit der darin wiedergegebenen Inhalte verantwortlich ist. Was passiert, wenn sich die in den Pressespiegel einbezogenen Drittberichte als wahrheitswidrig oder verfälschend-lückenhaft erweisen und dadurch fremde Persönlichkeitsrechte verletzen? Es stellt sich die Frage der Verbreiterhaftung. Das LG Hamburg und das OLG Hamburg hatten die Verbreiterhaftung bejaht.
Auch in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist es einer Lehrerin nicht gelungen, dem Lehrerbewertung auf dem Internetportal „www.spickmich.de“ einen Riegel vorzuschieben.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden zur Störerhaftung eines Foren-Betreibers im Falle rechtsverletzender Beiträge und Uploads seiner Nutzer.