Die Mietsache zeigt einen Mangel aber der Mieter nimmt den Vermieter nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist auf Mangelbeseitigung (Beseitigung des Mietmangels) in Anspruch.
Hier war bislang umstritten, wann dieser gesetzliche Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung nach §535 Abs.1 S2. BGB zu verjähren beginnt. Bereits mit Kenntnis des Mieters vom Mangel (Schluss des Jahres) oder erst mit Beendigung des Mietverhältnisses?
Neben den Spezialgebieten (Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-/Medienrecht) berät und vertritt die Kanzlei Sie selbstverständlich gerne auch in auf anderen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Gerade als Einzelanwalt verfügt RA Alexander Rathgeber über eine sehr breitgefächerte Praxiserfahrung. Der Track Record der Kanzlei umfasst Arbeitsrecht, Bank-/Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungsmanagement, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kaufrecht (online/offline), Mietrecht, Reiserecht, Strafrecht, Transport-/Speditionsrecht und Verkehrsrecht.
Da baurechtliche Beratungsangebot der Kanzlei richtet sich speziell an Privatleute, die sich mit dem Erwerb einer Immobilie tragen, insbesondere Erwerb vom Bauträger, sei es zu Eigentum oder Erbbaurecht. In einem persönlichen Beratungsgespräch in der Kanzlei stellen Sie Ihre Fragen und die Kanzlei weist Sie auf klassische Problemfelder hin.
Vielen Mandanten ist es bei Streit mit ihrem Bauträger aus Vertrauensgründen wichtig, ob der Rechtsanwalt regelmäßig für den betreffenden Bauträger tätig ist. Selbstverständlich müsste die Kanzlei ein Mandat bei Vorliegen eines Interessenkonfliktes ablehnen.