Das Urheber- und Medienrecht ist ein in der Fachanwaltsordnung (FAO) definiertes Rechtsgebiet. Es umfasst gemäß §14j FAO:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungs-
_. gesellschaften, Leistungsschutzrechte,
_.Urhebervertragsrecht, internat. Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
3. Recht der öffentl. Wort- und Bildberichterstattung (Presserecht),
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des
_. Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und
_. Telekommunikationsrechts, des Rechts der
_. Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des
_. Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Bundesweite gerichtliche wie außergerichtliche Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Gründliche Aufklärung des Mandanten über Chancen und Risiken vor kaufmännischem Hintergrund.
Die zum 11.06.2010 in Südafrika startende Fußball-Weltmeisterschaft 2010 wirft diverse Rechtsfragen auf für all diejenigen, die an der WM im weitesten Sinne – mitunter durchaus legitim und seriös – mitverdienen möchten. Insbesondere die Gastronomie hatte sich bereits in der Vergangenheit mit den Anforderungen an ein zulässiges Public Viewing zu befassen.