Die zum 11.06.2010 in Südafrika startende Fußball-Weltmeisterschaft 2010 wirft diverse Rechtsfragen auf für all diejenigen, die an der WM im weitesten Sinne – mitunter durchaus legitim und seriös – mitverdienen möchten. Insbesondere die Gastronomie hatte sich bereits in der Vergangenheit mit den Anforderungen an ein zulässiges Public Viewing zu befassen.
Ein Rätselheft hatte auf seiner Titelseite ungenehmigt und unvergütet ein Foto des TV-Moderators Günther Jauch (Wer wird Millionär?) abgebildet mit der Textzeile „Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?‘, wie spannend Quiz sein kann„. Günther Jauch verlangte Unterlassung und machte Schadenersatz geltend in Form einer fiktiven Lizenzgebühr von mindestens EUR 100.000 und Rechtsanwaltskosten von über EUR 2.000. Das Rätselheft verteidigte sich unter Berufung auf die Pressefreiheit.
Ein bekannte deutsche TV-Moderatorin war mit ihrem Lebensgefährten (späteren Ehemann) in Paris privat auf der Straße unterwegs und wurde dabei ohne Zustimmung fotografiert. Die Fotos konnten zur Überzeugung der Instanzen nur aufgrund fortlaufender Beobachtung durch Fotografen entstanden sein (Paparazzi). Der beklagte Verlag veröffentlichte die Fotos zusammen mit einer Textberichterstattung „So verliebt in Paris“ und „Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?”.
Ein prominenter deutscher Moderator und Schauspieler verbüßte eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt (JVA). Als er zwei Wochen nach Haftantritt Haftausgang erhielt, wurde er von der Presse fotografiert. Die Berichterstattung titelte „Hier schlendert […] in die Freiheit„. Weiters: „Hallo Knacki, warum bist du nicht mehr im Gefängnis?„