Falsche oder unvollständige Angaben im Impressum oder das Fehlen des gesamten Impressums werden immer wieder abgemahnt und immer wieder urteilen die Gerichte hierzu wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus – sowohl im einstweiligen Rechtsschutz, als auch im Hauptverfahren kann sich der Betreiber nicht auf das Argument verlassen, ein ungenügendes Impressum stelle einen lediglichen Bagatellverstoß dar.
Das OLG Köln hat sich befasst mit der Praxis verschiedener Abmahnkanzleien, den Entwurf von Unterlassungserklärungen bei Filesharing-Abmahnungen auf das gesamte Repertoire des Rechteinhabers zu erstrecken, anstatt auf die konkret nachgewiesenen Titel zu beschränken.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düssedorf hat entschieden zu den Pflichten von ShareHosting-Diensten zur Vermeidung von Urheberrechtsverstößen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Wortfilter vorgehalten werden muss.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich mit der Frage befasst, ob bzw. inwieweit die Pflicht zur Belehrung über ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrechts auch dann besteht, wenn das Angebot in eine sogenannte App (Application) eingebunden ist, also in ein Programm, das auf mobilen Endgeräten wie dem iPad, iPod oder Mobiltelefonen (z.B. iPhone) betrieben wird.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat das Verbot einer vergleichenden Werbung zwischen zwei Telekommunikationsanbietern im einstweiligen Rechtsschutz als irreführend bestätigt, da aus dem Vergleich nicht hervorging, dass die beiden Angebote unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten vorsahen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden über eine allgemeine Geschäftsbedingung, die in einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung verwendet wurde und eine Rücknahme von Kosmetikartikeln bzw. ein Widerrufsrecht hierfür generell ausschloss.
Eine altbekannte Abzocke: Insbesondere per Brief oder automatischer Telefonansage melden sich dubiose Unternehmen (vorwiegend aus dem europäischen Ausland) und berichten, der Empfänger bzw. Anschlussinhaber habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen.
Um den Gewinn (Neuwagen, hohe Geldsumme) zu erhalten, müsse er schleunigst abgerufen werden: über eine kostenpflichtige Telefonnummer oder durch die postalische Einsendung angeblicher Gewinnmarken auf einer Warenbestellung.
Gewinne werden (natürlich) nicht ausgezahlt, sondern der Anbieter („Sender“) beruft sich oftmals auf sein Kleingedrucktes, dass der Gewinn doch nicht sicher sei, sondern z.B. nur die Teilnahme an einer anderen Verlosung.
Ein bekanntes Phänomen oder gar Problem: Fotos, die man in seinen facebook-Profil einstellt, werden nicht nur dort angezeigt, sondern finden sich auf gewissen anderen Websites wieder, die gezielt Text- und Bildmaterial über jedermann suchen und zugänglich machen.
Alexander Rathgeber ist als Rechtsanwalt seit dem Jahr 2003 tätig. Bereits als Student gründete er im Jahr 2000 in einem interdisziplinären Team die heutige ambientas Media-GmbH und verantwortet dort sämtliche rechtlichen wie kaufmännischen Belange.
Aufgrund dieser früh erworbenen umfassenden Branchenkenntnisse befasst sich RA Alexander Rathgeber spezialisiert mit den klassischen Disziplinen des Werberechts, nämlich dem Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht) und dem damit eng verbundenen Urheber- und Medienrecht (Urhebervertragsrecht, Presserecht). RA Alexander Rathgeber berät hierbei Unternehmen, Agenturen, Künstler und Kreative bei der Schaffung und Verteidigung gewerblicher Schutzrechte sowie in Fragen der Lauterkeit des Wettbewerbs.
Selbstverständlich vertritt RA Alexander Rathgeber Unternehmen und Privatpersonen qualifiziert auch auf anderen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Die Kanzlei versteht sich daher als Ihr kompetenter Partner
sowohl für die (un)üblichen Herausforderungen des Alltags,
als auch für die kluge strategische Zukunftsplanung.
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob/inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, die (ohne sein Wissen) seinen Anschluss benutzen. Die praktische Relevanz dieser Frage liegt insbesondere in der Abmahnung wegen der Nutzung von Internet-Tauschbörsen (FileSharing).
Ein Stromanbieter startete in 2009 eine Werbekampagne, in der er per Post gezielt ehemalige Kunden anschrieb, die von ihm zu einem Wettbewerber gewechselt hatten. Dieser Wettbewerber mahnte den Stromanbieter unter Bezugnahme auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab.
Die bekannte TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gegenüber dem Axel-Springer-Verlag in Bezug auf ihre angeblichen Äußerungen zur Rolle und Wertschätzung der Frau als Mutter im Dritten Reich obsiegt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Falle „Rolex“ Stellung genommen zu den Vorsorge- und Handlungspflichten im Falle von Markenverletzungen durch eBay-Verkäufer. Das Urteil wird in Fachkreisen auch bezeichnet als „Internetversteigerung I„.