Der Bayerische Rundfunk (BR Puls) hat RA Alexander Rathgeber aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im DJ- und Eventbereich interviewt zu dem neu gegründeten Dienst „ProducerFactory.com“ einer Megalink GmbH McLaw, die in der Schweiz ansässig ist und mehr oder weniger fragwürdige Produktions- und Werbeleistungen für DJs anbietet. Übrigens NICHT zu verwechseln mit einem gleichnamigen Softwareprodukt der Firma Avid Technologies, Inc.!
Die deutschen Rechtsanwälte sind seit Jahren nicht mehr bei einem bestimmten Gericht zugelassen, sondern bei der für ihren Kanlzeisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Weiters ist die Figur des OLG-Anwalts längst passé: während früher nur die Kollegen mit „OLG-Zulassung“ beim Oberlandesgericht auftreten durften (dafür jedoch nicht bei den niedrigeren Zivilgerichten), darf heute jeder Rechtsanwalt sowohl beim OLG, als auch beim Amts- und Landgericht auftreten.
Das Landgericht München II hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden über die Frage, ob unrichtige Angaben in einem GoogleⓇ Places Profil zum Unternehmenssitz einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Das Landgericht Berlin hat auf Klage der Verbraucherzentrale in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht entschieden zur Geschäftspraxis eines Anbieters sogenannter Abo-Fallen im Internet und dabei äußerst klare Worte gefunden.
Nach Auflockerung des Briefpostmonopols versuchen sich diverse Postdienstleister neben der Deutsche Post AG zu etablieren. Die einen Verbraucher begrüßen die Belebung des Wettbewerbs, die anderen fürchten Qualitätsverlust sowie Lohndumping und sehen keinen Sinn darin, wenn am Tag gleich mehrere Zusteller klingeln oder das Haus betreten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat das Verbot einer vergleichenden Werbung zwischen zwei Telekommunikationsanbietern im einstweiligen Rechtsschutz als irreführend bestätigt, da aus dem Vergleich nicht hervorging, dass die beiden Angebote unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten vorsahen.
Das Landgericht (LG) Wiesbaden hat entschieden zu der Frage, wie lange eine Supermarktkette sogenannte Aktionsware vorrätig zu halten hat, um sich nicht wettbewerbswidrig zu verhalten unter dem Gesichtspunkt der Irreführung über den Warenvorrat (Lockangebot) gemäß §5 Abs.1 S.2 Nr.1, §5a Abs.3, §3 Abs.3 iVm Anhang Nr.5 UWG (§5 Abs.5 UWG aF).
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden zu der Frage, ob ein Steuerberater (StB) auch eine nicht amtliche Fachberaterbezeichnung neben seiner Berufsbezeichnung führen darf.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im einstweiligen Verfügungsverfahren eine bestimmte Werbung für sogenannte Magnetfeldtherapiegeräte gestoppt.
Der betreffene Prospekt „PMT Quattro PRO“ habe nach Auffassung des Gerichts Heilwirkungen suggeriert, die nicht wissenschaftlich anerkannt waren. Das Gericht spricht gar von einer „Verblendung“ und „Überflutung mit plakativen Aussagen„. Beanstandet und untersagt wurden 25/35 Einzelaussagen als Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht (HWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).
Domains sind einmalig und wenn der gewünschte Top-Level bereits anderweitig vergeben ist, weicht man auf einen anderen Top-Level aus. So hätte auch die Kanzlei gerne eine DE-Domain, doch ein fränkisches Unternehmen war schneller – daher ist die Kanzlei unter www.rathgeber.net zu erreichen. Der Top-Level „.net“ war ursprünlich für Netzverwaltungseinrichtungen bestimmt, ist jedoch inzwischen für diverse Zwecke verbreitet.