LG Hamburg: Verbreiterhaftung für Äußerung des Interviewpartners, Urteil v. 22.02.2008, GZ 324 O 998/07
Die Presse führt ein Interview und der Interviewpartner (der „Interviewte“) äußert sich rechtswidrig. Inwieweit hat die Presse für die ihrerseitige Wiedergabe der rechtswidrigen Äußerung gerade zu stehen?