Das Landgericht München II hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden über die Frage, ob unrichtige Angaben in einem GoogleⓇ Places Profil zum Unternehmenssitz einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Das Hanseatische OLG Hamburg hat entschieden, dass das Angebot von Parfümprodukten mit einer veränderten Umverpackung (oder ohne die Umverpackung) eine Markenverletzung gegenüber dem Markeninhaber darstellen könne, und dem Unternehmen eBay als Plattformbetreiberin gewisse Vorgehenspflichten gegen klar erkennbare Verstöße aufgegeben (Störerhaftung).