Die Kanzlei ist Ihnen behilflich sowohl bei der Begründung, als auch bei der Verteidigung Ihrer Rechte. Ebenfalls steht Ihnen die Kanzlei zur Seite, wenn Sie Ihre Rechte lizenzieren möchten oder wenn Ihnen eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird (Abmahnung, Anfrage oder Schutzrechtsverwarnung erhalten). Nachfolgend einige typische Leistungen der Kanzlei; weiter unten einige rechtliche Basics.
Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bei folgenden Markenanmeldungen. Schaffen Sie sich durch die Eintragung Ihrer Marken die geeigneten Voraussetzungen, um gegen Nachahmer vorzugehen:
Deutsche Marke
beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, München)
Europäische Gemeinschaftsmarke
beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Alicante)
IR-Marke
über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, Genf), fast weltweiter Schutz möglich aufgrund einer Stammarke (s.u. Markenerweiterung)
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat seine erste Entscheidung zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster gefällt:
Das Unternehmen PepsiCo hatte in 2003 beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für einen runden Werbeträger („Werbeartiktel für Spiele“) angemeldet. Der sogenannte rapper (auch: tazo, pog) ist eine kleine flache Scheibe mit leichter Wölbung, bedruckbar mit Farbbildern.