Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Geschäftsehre in Blogs und Internetforen sind heutzutage an der Tageordnung. So eindeutig die Rechtswidrigkeit eines bestimmten Beitrags im Einzelfall auch erscheint, so schwierig ist oftmals die Rechtsdurchsetzung, wenn kein verantwortlicher Täter oder Störer greifbar ist. Der Verfasser des Eintrags schreibt regelmäßig unter Pseudonym, die Internetseite hält mitunter kein aussagekräftiges Impressum vor und selbst der Domain-Inhaber ist verschleiert.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen zu der Frage, ob auch Niedervoltlampen wirklich unter die Kennzeichnungspflicht der Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) fallen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden über die Klage eines Markenherstellers gegen die Firma eBayⓇ wegen der Nennung der geschützten Wortmarken in Verkaufsangeboten über Konkurrenzprodukte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden zu der Frage, ob ein Lächeln oder freundliches Blicken in die Kamera als Einwilligung in die Anfertigung einer Lichtbildaufnahme bzw. deren Auswertung darstellt.
Das Kammergericht (KG) Berlin liefert die offenbar erste OLG-Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz zu der Frage, ob die Verwendung eines Facebook Buttons auf einer Internetseite ohne vollständige und zutreffende Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu den Anforderungen an eine wirksame und genügende Einwilligung in den Erhalt von Werbenachrichten im Sinne des §7 abs.2 Nr.2 UWG (Telefonwerbung).
Das Wettbewerbsrecht bietet auch für die Gastronomie diverse Fallstricke. Das Landgericht Hamburg hat entschieden zu der Detailfrage, ob ein Schnellrestaurant gemäß §7 Abs.2 S.1 PAngV neben dem Eingang ein Verzeichnis mit den Preisen der wesentlich angebotenen Speisen und Getränke anbringen muss.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg liefert eine weitere Entscheidung im Zusammenhang mit den Schutzrechten des Klemmbausteineherstellers LEGOⓇ. Ein Wettbewerber hatte sich an die Verpackung der Klägerin angelehnt.
Das Landgericht Berlin hat auf Klage der Verbraucherzentrale in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht entschieden zur Geschäftspraxis eines Anbieters sogenannter Abo-Fallen im Internet und dabei äußerst klare Worte gefunden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düssedorf hat entschieden zu den Pflichten von ShareHosting-Diensten zur Vermeidung von Urheberrechtsverstößen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Wortfilter vorgehalten werden muss.
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat nach hiesiger Sicht einen Versuch vereitelt, den Begriff „Speicherstadt“ zu monopolisieren.
Die Hamburger Speicherstadt ist mit ca. 26 Hektar der weltweit größte, auf Pfählen stehende Lagerkomplex. Früher ein Teil des Hamburger Freihafens, gehört sie seit 2008 zum Stadtteil HafenCity im Bezirk Hamburg-Mitte. Seit 1991 steht die Speicherstadt unter Denkmalschutz aufgrund ihrer überwiegend historischen Lagerhäuser in Ziegelbauweise. Inzwischen finden sich dort zahlreiche (Kreativ)Unternehmen und Ausstellungen.
Laut aktuellem Jahresbericht der Wettbewerbszentrale seien Wettbewerbsverstöße mit irreführenden Zertifikaten und Gütesiegeln auf dem Vormarsch.
Der Bauer-Verlag (Bauer Media Group) hat die Titelseiten von 26 seiner Zeitschriften mit einem „Top 100“-Siegel versehen und Pressegrossisten dazu angehalten, wiederum auf deren Zeitschriften-Einzelhändler einzuwirken, die „Top 100“-Zeitschriften bevorzugt zu präsentieren.
Die französische Musikgruppe Dark Sanctuary hat in erster Instanz überwiegend erfolgreich gegen den Rap-Musiker Bushido und dessen Verlag geklagt wegen der Verletzung von Urheberrechten. Betroffen ist unter anderem acht Titel des Erfolgs-Albums „Von der Skyline zum Bordstein zurück“, für welches Bushido nach über 200.000 verkauften Exemplaren mit Platin ausgezeichnet wurde.
Das Landgericht Hamburg hat das US-amerikanische Videoportal YouTube (offenbar YouTube LLC, vertreten durch die Google Inc.) als Störer zur Unterlassung verurteilt, ein bestimmtes Video vorzuhalten, dessen antisemitische Inhalte das postmortale Persönlichkeit des 2006 verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. h.c. Paul Spiegel verletzten.
Das Hanseatische OLG Hamburg hatte in 2006 entschieden, dass das Angebot von Duftwassern mit einer veränderten Umverpackung eine Markenverletzung gegenüber dem Markeninhaber darstellen könne (OLG Hamburg, Urteil v. 28.06.2006 – GZ 5 U 213/05 – Parfümtester II). Der Urteil gab dem Unternehmen eBay als Plattformbetreiberin gewisse Vorgehenspflichten gegen klar erkennbare Verstöße auf Störerhaftung).
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob/wann bei ein und demselben Sachverhalt die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit ist wie der Anspruch auf Berichtigung. Ebenso ist bei der bebilderten Berichterstattung (Wort- und Bildberichterstattung) umstritten, ob das Unterlassungsverlangen bezüglich einer Wortberichterstattung dieselbe Angelegenheit darstellt wie bezüglich der Bildberichterstattung.
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob/wann bei der bebilderten Berichterstattung das Unterlassungsverlangen bezüglich der Wortberichterstattung dieselbe Angelegenheit darstellt wie bezüglich der Bildberichterstattung.
Ein Paar war an einem Montag und damit Ruhetag eines Hamburger Nobel-Restaurants beim Geschlechtsverkehr in der hell erleuchteten Küche des Restaurants durch ein Fenster beobachtet und gefilmt bzw. fotografiert worden. Das mit einem Stern ausgezeichnete Restaurant lag an der Elbe. Vor dem Gebäude gab es einen öffentlichen, frei zugänglichen Platz mit Blick zur Elbe. Die Küchebefand sich im Souterrain. Auf der rechten Seite des Gebäudes befanden sich mehrere von einem Fußweg aus einsehbare, etwa 60×60 cm große Fenster. Der Eingang zum Restaurant befand sich auf der linken Seite. Man konnte um das Gebäude nicht herumgehen, der schmale Weg auf der rechten Seite wurde nur wenig benutzt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat sich mit der Frage befasst, ob es den Schmerzensgeldanspruch des Betroffenen schmälert, wenn die Presse freiwillig eine umfassende Richtigstellung (Berichtigung, Widerruf) veröffenticht.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden zur Störerhaftung eines Foren-Betreibers im Falle rechtsverletzender Beiträge und Uploads seiner Nutzer.
Ein früherer deutscher SPD-Bundeskanzler war aufgrund seiner Tätigkeit für ein russisches Energieunternehmen in die Schlagzeilen geraten. In seiner Amtszeit als Bundeskanzler förderte er zusammen mit dem russischen Präsidenten das Vorhaben der russischen Regierung, eine Erdgaspipeline für den Transport russischen Erdgases nach Westeuropa zu bauen. Kurz nach Ende seiner Amtszeit wurde er Aufsichtsratsvorsitzender der Betreibergesellschaft der Pipeline, an der die russische Gesellschaft G. 51% der Anteile hält und zwei deutsche Konzerne die restlichen.
Die Rapidshare AG mit Sitz in der Schweiz ermöglicht ihren Nutzern den Upload von Dateien auf ihre Server. Den Download-Link kann der Nutzer beliebigen Dritten zur Verfügung stellen, damit diese die Dateien bei Rapidshare unmittelbar herunterladen können.
Verschiedene (abmahnfreudige) Elektrohandelsunternehmen sind konzernmäßig verbunden aber gehen oftmals jedes für sich – und somit quasi doppelt – gegen einen Wettbewerber vor. Es stellt sich dabei die Frage, ob das eine Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnt, während das im Konzern verbundene Schwesterunternehmen bereits über einen Unterlassungstitel gegen denselben Wettbewerber aufgrund eines früheren gleichen Verstoßes verfügt.
Das Hanseatische OLG Hamburg hat entschieden, dass das Angebot von Parfümprodukten mit einer veränderten Umverpackung (oder ohne die Umverpackung) eine Markenverletzung gegenüber dem Markeninhaber darstellen könne, und dem Unternehmen eBay als Plattformbetreiberin gewisse Vorgehenspflichten gegen klar erkennbare Verstöße aufgegeben (Störerhaftung).
Domains sind einmalig und wenn der gewünschte Top-Level bereits anderweitig vergeben ist, weicht man auf einen anderen Top-Level aus. So hätte auch die Kanzlei gerne eine DE-Domain, doch ein fränkisches Unternehmen war schneller – daher ist die Kanzlei unter www.rathgeber.net zu erreichen. Der Top-Level „.net“ war ursprünlich für Netzverwaltungseinrichtungen bestimmt, ist jedoch inzwischen für diverse Zwecke verbreitet.