Das Kennzeichenrecht ist ein Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst insbesondere die folgenden gewerblichen Schutzrechte. Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann Dritten die Verwendung des Kennzeichens untersagen und hat im Verletzungsfall Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und ggf. Vernichtung.
Die Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend auf dem Gebiet des Geschmacksmusterrechts. Sowohl bei der Geschmacksmusteranmeldung, als auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung über den Bestand und die Reichweite eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Geschmacksmusters (Kennzeichenstreit).