Kanzleiausrichtung – Profil
Bundesweite gerichtliche wie außergerichtliche Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Gründliche Aufklärung des Mandanten über Chancen und Risiken vor kaufmännischem Hintergrund.
Bundesweite gerichtliche wie außergerichtliche Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Gründliche Aufklärung des Mandanten über Chancen und Risiken vor kaufmännischem Hintergrund.
Der Gewerbliche Rechtsschutz (auch „grüner Bereich“ genannt) ist ein in der Fachanwaltsordnung (FAO) fest definiertes Rechtsgebiet und befasst sich einerseits mit eingetragenen und nicht eingetragenen technischen Schutz- sowie Kennzeichen- und Designrechten und andererseits mit der Lauterkeit des Wettbewerbs. §14h FAO formuliert:
1. Deutsche und europäische Schutzrechte
–._Markenrecht, Geschmacksmusterrecht –._Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht –._Sortenschutzrecht einschließlich sonstiger Kennzeichen
2. Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrecht) 3. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes 4. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Durch seine langjährige Tätigkeit in der Werbebranche steht RA Rathgeber dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Werberecht äußerst nahe. Er kennt die Werbebranche aus eigener beruflicher Tätigkeit seit dem Jahr 2000 und machte damals (als Student) dieselbe Gründungsphase durch wie zahlreiche Startups, die gehalten sind, bestimmte Schutzrechte möglichst frühzeitig zu sichern und sich gegen wettbewerbswidrige Fehler beim Marktauftritt abzusichern.
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Patentanwalt? Wer kann was? Wen beauftrage ich mit welchen Aufgaben?
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, .
die Leistungen der Kanzlei richten sich ausdrücklich auch an das anwaltliche Kollegium, sei es in Form der Mandatsübernahme, Terminsvertretung oder als freie Mitarbeit. Bei Bedarf einfach anrufen, um zu prüfen, ob Kapazitäten bestehen.