Das Oberlandesgericht (OLG) Düssedorf hat entschieden zu den Pflichten von ShareHosting-Diensten zur Vermeidung von Urheberrechtsverstößen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Wortfilter vorgehalten werden muss.
Die Rapidshare AG mit Sitz in der Schweiz ermöglicht ihren Nutzern den Upload von Dateien auf ihre Server. Den Download-Link kann der Nutzer beliebigen Dritten zur Verfügung stellen, damit diese die Dateien bei Rapidshare unmittelbar herunterladen können.