Das Kennzeichenrecht ist ein Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst insbesondere die folgenden gewerblichen Schutzrechte. Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann Dritten die Verwendung des Kennzeichens untersagen und hat im Verletzungsfall Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und ggf. Vernichtung.
Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bei folgenden Markenanmeldungen. Schaffen Sie sich durch die Eintragung Ihrer Marken die geeigneten Voraussetzungen, um gegen Nachahmer vorzugehen:
Deutsche Marke
beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, München)
Europäische Gemeinschaftsmarke
beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Alicante)
IR-Marke
über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, Genf), fast weltweiter Schutz möglich aufgrund einer Stammarke (s.u. Markenerweiterung)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Verfahren um die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „budweiser“ gegen die us-amerikanische Anmelderin Anheuser-Busch und für die tschechische Brauerei Budejovicky Budvar entschieden.