VGH München: Super-Manager bleibt einstweilig verboten, Beschluss v. 13.04.2010, GZ 10 CS 10.453
Der Freistaat Bayern hat das Online-Bundesliga-Spiel „Super Manager“ verboten. Hiergegen klagt der Anbieter des Spiels vor dem Verwaltungsgericht (VG) Ansbach. Um das Spiel bis zur Entscheidung des Verfahrens weiter betreiben zukönnen, beantragte der Betreiber beim VG Ansbach einstweiligen Rechtsschutz. Das VG Ansbach lehnte die einstweilige Gestattung des Spielbetriebs ab. Der Betreiber legte hiergegen Beschwerde ein zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.