Das Kennzeichenrecht ist ein Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst insbesondere die folgenden gewerblichen Schutzrechte. Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann Dritten die Verwendung des Kennzeichens untersagen und hat im Verletzungsfall Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und ggf. Vernichtung.
Das Wettbewerbsrecht regelt die Grenzen und Anforderungen an den lauteren Auftritt eines Unternehmens am Markt bei der Werbung um den Kunden. Es ist daher auch als Werberecht zu bezeichnen.
Die Kontrolle des Marktes ist insbesondere seinen untereinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen überlassen – sie kontrollieren sich nach der Konzeption des Gesetzgebers gegenseitig, um gegenüber dem anderen nicht selbst ins Hintertreffen zu geraten. Zusätzlich gibt es diverse Verbände, die zur zivilrechtlichen Verfolgung von Verstößen berufen sind, z.B. die Wettbewerbszentrale oder der Verband Sozialer Wettbewerb. Einige Verstöße sind zudem als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat verfolgbar, z.B. der Verrat von Geschäftsgeheimnissen / Betriebsgeheimnissen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verwendung fremder Unternehmensbezeichnung als Keyword in Google AdWords nicht zwingend eine Kennzeichenverletzung oder einen Wettbewerbsverstoß darstellen müsse.