Die zum 11.06.2010 in Südafrika startende Fußball-Weltmeisterschaft 2010 wirft diverse Rechtsfragen auf für all diejenigen, die an der WM im weitesten Sinne – mitunter durchaus legitim und seriös – mitverdienen möchten. Insbesondere die Gastronomie hatte sich bereits in der Vergangenheit mit den Anforderungen an ein zulässiges Public Viewing zu befassen.
Das Unternehmen Ferrero hatte anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Wortmarke „WM 2010“ angemeldet (Anmelde-Nr. 303 24 621.9 / 303246219). Die Anmeldung diente für Ferrero der Beigabe von Sammelbildern zu ihren Schokoladenprodukten. Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ging gegen die Anmeldung vor, denn sie verletze ihre eigenen Markenrechte sowie Werktitel und sei zudem wettbewerbswidrig.