Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Verfahren um die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „budweiser“ gegen die us-amerikanische Anmelderin Anheuser-Busch und für die tschechische Brauerei Budejovicky Budvar entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Urteil des Gerichts erster Instanz der Eurpäischen Gemeinschaften (EuG) vom 02.12.2008 (GZ T-212/07) aufgehoben und dorthin zurückverwiesen. Die Frage nach der Verwechslungsfähigkeit von „BECKER“ und „BARBARA BECKER“ ist damit noch immer nicht beantwortet.
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat seine erste Entscheidung zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster gefällt:
Das Unternehmen PepsiCo hatte in 2003 beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für einen runden Werbeträger („Werbeartiktel für Spiele“) angemeldet. Der sogenannte rapper (auch: tazo, pog) ist eine kleine flache Scheibe mit leichter Wölbung, bedruckbar mit Farbbildern.