Der Bundesgeirchtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwieweit der Inhaber eines ungesicherten privaten WLAN-Anschlusses zivilrechtlich dafür haftet, dass ohne sein Wissen ein Dritter den Anschluss zu Urheberrechtsverletzungen nutzt, hier zur Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing). Rechtstechnisch spricht man von der Frage nach der sogenannten Störerhaftung.
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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden zur urheberrechtlichen (Un)Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software bzw. Softwarelizenzen in einer bestimmten Konstellation.
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