Das Landgericht Berlin hat entschieden über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Aussagen, die der Deutsche Brauer-Bund e.V. im Internet platziert hatte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtfrage entschieden, ob ein Arzt gegen seine Berufsordnung (Nordrhein-Westfalen) verstößt und dadurch wettbewerbsrechtlich handelt, indem er in seinen Praxisräumen ein Depot eines Sanitätshauses von Diabetesteststreifen vorhält und diese Teststreifen seinen Diabetespatienten anbietet.