AGH NRW: Anwaltswerbung mit „Rechtsanwalt bei dem Landgericht und bei dem Oberlandesgericht“ unzulässig, Urteil v. 01.04.2011, GZ 2 AGH 50/10
Die deutschen Rechtsanwälte sind seit Jahren nicht mehr bei einem bestimmten Gericht zugelassen, sondern bei der für ihren Kanlzeisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer. Weiters ist die Figur des OLG-Anwalts längst passé: während früher nur die Kollegen mit „OLG-Zulassung“ beim Oberlandesgericht auftreten durften (dafür jedoch nicht bei den niedrigeren Zivilgerichten), darf heute jeder Rechtsanwalt sowohl beim OLG, als auch beim Amts- und Landgericht auftreten.