Die Abschlusserklärung hat den Zweck, eine ergangene einstweilige Verfügung – sei es eine Beschlussverfügung oder eine Urteilsverfügung – in den Rang einer rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung zu erheben, eine gerichtliche Auseinandersetzung also vorzeitig zu beenden. Der Hintergrund liegt darin, dass die einstweilige Verfügung von Gesetzes wegen nur eine vorläufige Regelung ist, der Unterlassungsgläubiger jedoch ein berechtigtes Interesse an einer endgültigen Entscheidung hat. Mit Urteil vom 02.07.2009 hat sich der Bundesgerichtshof zu der Frage geäußert, inwieweit die Abschlusserklärung einen ausdrücklichen Vorbehalt für den Fall künftiger Änderung der Sach-/Rechtslage gebietet („Mescher weis„, BGH I ZR 146/07 zu §§ 767, 927 I ZPO).
Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Geschäftsehre in Blogs und Internetforen sind heutzutage an der Tageordnung. So eindeutig die Rechtswidrigkeit eines bestimmten Beitrags im Einzelfall auch erscheint, so schwierig ist oftmals die Rechtsdurchsetzung, wenn kein verantwortlicher Täter oder Störer greifbar ist. Der Verfasser des Eintrags schreibt regelmäßig unter Pseudonym, die Internetseite hält mitunter kein aussagekräftiges Impressum vor und selbst der Domain-Inhaber ist verschleiert.
Auf Verkaufsplattformen im Internet sowie in Suchmaschinen tummeln sich sehr viele Anbieter und jeder versucht seine Werbung bzw. sein Inserat so zu gestalten und zu platzieren, dass er sich bestmöglich präsentiert, viel Aufmerksamkeit erreicht und ggf. ein hohes Listenranking erzielt. Im hier entschiedenen Fall ging es um die Platzierung einer Verkaufsanzeige für einen PKW in der falschen Kilometerrubrik auf einem Verkaufsportal im Internet.
Der Verkauf von Tinte und Toner in Patronen und Kartuschen ist für die Hersteller von Druckern ein lukratives Geschäft. Seit Jahren bieten auch renommierten Druckerhersteller viele ihrer Geräte zu äußerst geringen Preisen an und der eigentliche Gewinn wird über den Verkauf von passenden Tintenpatronen und Tonerkartuschen erzielt.
Das Landgericht (LG) Berlin hat eine Abgrenzungsentscheidung getroffen, wann die Werbung mit einer mehr oder weniger selbstverständlichen Produkteigenschaft eine Irreführung darstellt oder noch vom Informationsbedürfnis im Rahmen der Produktbeschreibung gedeckt ist.
Die Versendung von Abmahnungen kann sich als zweischneidiges Schwert erweisen, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt erweist. Im Grundsatz gilt, dass der Abmahner die Rechtsanwaltskosten des unberechtigt Abgemahnten nicht zu tragen habe. Ausnahmen bestehen z.B. im Wettbewerbsrecht bei der missbräuchlichen Abmahnung (in Verdrängungsabsicht oder zur Kostenproduktion) und im Kennzeichenrecht bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung. Speziell für letztgenannten Fall steht bei unsicherem Sachverhalt das Instrument der Schutzrechtsanfrage zur Verfügung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden über die Klage eines Markenherstellers gegen die Firma eBayⓇ wegen der Nennung der geschützten Wortmarken in Verkaufsangeboten über Konkurrenzprodukte.
Nicht zuletzt aufgrund einiger OLG-Entscheidungen ist es weitgehend üblich, zugangssrelevante Schriftstücke (vorab) als Telefax zu versenden, denn der Sendebericht mit dem Vermerk „OK“ suggeriert die Sicherheit, im Zweifel eine Art Beweismittel dafür in der Hand zu haben, dass die Sendung beim Empfänger zugegangen sei. Von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies indes (nach wie vor) nicht gedeckt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu den Anforderungen an eine wirksame und genügende Einwilligung in den Erhalt von Werbenachrichten im Sinne des §7 abs.2 Nr.2 UWG (Telefonwerbung).
Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer Teppichwerbung („Original Kanchipur“) befasst, die im Rahmen eines Einführungsangebots einen durchgestrichenen Regulärpreis nannte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat (erneut) entschieden zu den Voraussetzungen, dass der Rechtsanwalt bei Abrechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) den Satz von 1,3 (13/10) überschreiten darf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen zur Praxis der staatlichen Lotteriegesellschaften, besonders hohe Gewinnmöglichkeiten wie Jackpotausspielungen anzukündigen.
Lindt & Sprüngli führt gegen das Unternehmen Riegelein einen Rechtsstreit über die angebliche Nachahmung des Lindt-Goldhasen, denn auch Riegelein bietet auf dem Markt einen Schokoladenhasen in einer metallischen Folienverpackung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Rechtsstreit nun schon zum zweiten Mal an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurückverweisen, u.a. weil ein zur Gerichtsakte gereichter Schoko-Hase abhanden gekommen war.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) zu entschieden, ob dem Verbraucher im Falle des Widerrufs bzw. der Rückgabe die sogenannten Hinsendekosten zu erstatten sind. Nach Abschluss des Vorabentscheidungsverfahren liegt nun das Urteil des BGH vor.
Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden, ob der Mobilfunkbetreiber eplus einem Kunden die Verwendung ihrer SIM-Karten zum Betrieb eines sogenannten GSM-Gateways untersagen kann oder gar verpflichtet ist, diese Nutzung zu gestatten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf liefert eine neue Entscheidung zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter Statt-Preise, also Werbung unter Angabe nicht nur den konkret verlangten Preises, sondern auch eines gerade nicht verlangten, oftmals durchgestrichenen Preises.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Anbieters von Fertighäusern zulässig ist, die vom Kunden die Beibringung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft über die gesamte Auftragssumme fordert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Preisgestaltung des Billigfliegers Ryanair Ltd. entschieden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbedingungen (AGB) von Ryanair sahen zum einen vor, dass eine Barzahlung nicht möglich sei. Zahlung mit Kreditkarte sollte pro Fluggast und einfachen Flug EUR 4,00 kosten, bei Zahlung mit Zahlungskarte EUR 1,50. Nur bei Zahlung mit einer VISA Electron-Karte fielen keine Gebühren an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die langjährige Streitfrage entschieden, ob eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ihre Wirkung entbehrt und das Entstehen eines Kostenersatzanspruchs verhindere, wenn sie vom Verletzer mangels Vollmachtsvorlage zurückgewiesen wird.
Nach Auflockerung des Briefpostmonopols versuchen sich diverse Postdienstleister neben der Deutsche Post AG zu etablieren. Die einen Verbraucher begrüßen die Belebung des Wettbewerbs, die anderen fürchten Qualitätsverlust sowie Lohndumping und sehen keinen Sinn darin, wenn am Tag gleich mehrere Zusteller klingeln oder das Haus betreten.
Der Bundesgeirchtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwieweit der Inhaber eines ungesicherten privaten WLAN-Anschlusses zivilrechtlich dafür haftet, dass ohne sein Wissen ein Dritter den Anschluss zu Urheberrechtsverletzungen nutzt, hier zur Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing). Rechtstechnisch spricht man von der Frage nach der sogenannten Störerhaftung.
Das Unternehmen Amazon (Amazon Services Europe S.à.r.l.) hat seine für amazon.de bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkäufer am 31.03.2010 mit Übergangsfrist bis 30.04.2010 geändert. Nunmehr verlangt Amazon von seinen Händlern eine sogenannte Preisparität: wer bei Amazon verkauft, dürfe seine Artikel dort nicht teurer anbieten als über andere nicht ladengeschäfts-gebundene Vertriebswege.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob die verkleinerte Darstellung von im Internet abrufbaren Bildern in Suchmaschinen (Thumbnails, Vorschaubilder, Bildvorschau, Bildsuche) eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung durch Suchmaschinen wie Google darstellt (§19a UrhG). Weiters hat sich der BGH zu den Erfordernissen geäußert, eine solche Bildnutzung für die Zukunft zu untersagen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Zulässigkeit einer Briefwerbung für Grabsteine und Grabmale befasst.
Ein Händler von Grabsteinen wertete die Tageszeitung nach Todesanzeigen aus und schrieb noch am gleichen Tag die Hinterbliebenen an, um für seine Grabsteine zu werben. Die Wettbewerbszentrale hielt diese Werbung ohne Einhaltung einer Pietätsfrist von vier Wochen ab Todesfall für eine unzumutbare Belästigung nach §7 UWG.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frage der sogenannten Hinsendekosten entschieden und die in Deutschland hierzu bislang wohl vorherrschende Rechtsmeinung bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Aktualität einer sogenannten Preissuchmaschine zum Preisvergleich.
Zur Vereinbarung eines Zeithonorars sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Rechtsanwälten und anderen Beratern häufig einen Abrechnungstakt/Zeittakt vor. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein formularmäßig vereinbarter Takt von 15 Minuten den Mandanten unangemessen benachteilige und nach §307 BGB unwirksam sei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Privatleuten die Anwendbarkeit der Vorschriften zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verneint, obwohl die Parteien ein von einem Versicherungsunternehmen herausgegebenes Vertragsformular verwendeten.
Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass unter „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen“ im Sinne von §305 Abs.1 S.1 BGB auch solche fallen, die keine der Parteien, sondern ein Dritter vorformuliert hat. Für die Anwendbarkeit der Vorschriften Allgemeinen Geschäftsbedingung bedarf es keiner Mehrverwendungsabsicht des tatsächlichen Verwenders, sondern es genügt die Mehrverwendungsabsicht des Verfassers. Üblicherweise gelten Vertragsformulare daher als AGB.
Die Mietsache zeigt einen Mangel aber der Mieter nimmt den Vermieter nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist auf Mangelbeseitigung (Beseitigung des Mietmangels) in Anspruch.
Hier war bislang umstritten, wann dieser gesetzliche Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung nach §535 Abs.1 S2. BGB zu verjähren beginnt. Bereits mit Kenntnis des Mieters vom Mangel (Schluss des Jahres) oder erst mit Beendigung des Mietverhältnisses?
Der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage der Kostentragung bei sogenannter Zweit-Abmahnung entschieden.
Ein Wettbewerbsverband hatte einen Verletzer wegen Wettbewerbsverstoßes außergerichtlich abgemahnt. Als der Verletzer keine Reaktion zeigte, beauftragte der Verband einen auswärtigen (externen) Rechtsanwalt, nochmals unter seinem Briefbogen abzumahnen. Auch auf diese Abmahnung reagierte der Verletzer nicht. Als der Verband auf Unterlassung und Kostenersatz für beide Abmahnungen klagte (Kostenpauschale plus Rechtsanwaltskosten), gab der Verletzer eine Unterlassungserklärung ab, so dass insoweit Erledigung eintrat. Über die zu erstattenden Abmahnkosten hatte der BGH indes zu entscheiden.
Der Mord an dem bekannten Volksschauspieler Walter Sedlmayer im Jahr 1990 führte zu einer umfassenden Medienberichtstatttung, in der die beiden 1993 Verurteilten Wolfgang W. und Manfred L. aufgrund des breiten öffentliches Interesses mit vollen Namen genannt wurden. Diese volle Namensnennung galt damals im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Prozess als rechtmäßig. Das Persönlichkeitsrecht der Verurteilten (auf Anonymität in der Öffentlichkeit) trat hinter das Interesse der Öffentlichkeit an der umfassenden Berichterstattung (Meinungs- und Medienfreiheit) zurück.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden über die Rechtsqualität und daraus resultierende Kündigungsmöglichkeiten und Rückzahlungsansprüche des Kunden bei einem sogenannten Video-Partnerportal (VPS).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwieweit ein Unternehmen für das Verhalten seiner Affiliates (Werbepartner) haftet, wenn diese durch die rechtswidrige Verwendung von Metatags und Werbetexte fremde Kennzeichenrechte verletzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Streitfrage entschieden, ob für eine Abmahnung nach vorheriger Erwirkung einer sogenannten Schubladenverfügung Ersatz von Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) verlangt werden kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob ein Freiberufler, der online Waren bestellt und dabei als Rechnungsanschrift und Lieferadresse sein Büro angibt, dadurch automatisch als Unternehmer nach §14 BGB gilt – dann hätte er im Fernabsatz kein Widerrufsrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Augenoptiker beim Brillenvertrieb.
Ein Augenoptiker (Ratingen) hatte einem Augenarzt (Hannover) ca. 60 Musterbrillen zur Verfügung gestellt. Der Augenarzt führte am Patienten zunächst eine Augenglasbestimmung durch und legte ihm dann die Musterbrillen zur Auswahl vor. Die Messwerte und die Angaben zu den ausgewählten Brillenmodellen übermittelte der Augenarzt an den Optiker, der die Brillen herstellte. Die fertigen Brillten schickte der Optiker entweder an den Augenarzt oder an den Patienten.
Wollen die Parteien eine einstweilige Verfügung – insbesondere aus Kostengründen – als endgültige Regelung akzeptieren, gibt der Unterlassungsschuldner die sogenannte Abschlusserklärung ab. Die Abschlusserklärung steht dem Rechtsschutzbedürfnis einer Hauptsacheentscheidung entgegen: eine trotz genügender Abschlusserklärung erhobene Hauptsacheklage ist unzulässig.
Was aber passiert, wenn sich die Gesetzeslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert und sich das untersagte Verhalten danach als nunmehr legitim herausstellt („veränderte Umstände“)?
Es ist anerkannt, dass der Unterlassungsschuldner seine Unterlassungserklärung so eng fassen darf, dass sie nur die konkrete Verletzungsform beschreibt. Die Reichweite der Unterlassungserklärung umfasst die konkret beschriebene Verletzungsform und nach allgemeinem Wettbewerbsrecht auch sogenannte kerngleiche Verstöße. Doch was bedeutet „konkret“?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen befasst. Ein privater Anlager wollte sich an einer Fondsgesellschaft beteiligen und die dafür erforderliche Einlagen von EUR 20.000 imselben Zuge als Darlehen aufnehmen. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung war die gesondert vom Anleger unterzeichnete Widerrufsbelehrung, die auszugsweise lautete wie folgt:
Auch in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist es einer Lehrerin nicht gelungen, dem Lehrerbewertung auf dem Internetportal „www.spickmich.de“ einen Riegel vorzuschieben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat höchstrichterlich entschieden, dass bereits eine einmalige unerwünschte Werbe-eMail sogenannten SPAM darstellen könne und einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB auslöse.
§43a Abs.4 BRAO verbietet dem Rechtsanwalt die Vertretung widerstreitenden Interessen. Befindet sich der Rechtsanwalt im Interessenkonflikt, darf er das Mandat unter berufsrechtlichen Aspekten nicht führen. Tut der Rechsanwalt es trotzdem, stellt sich die Frage, ob die ihm erteilte Vollmacht wirksam ist und er für seine Partei Prozesshandlungen vornehmen kann, obwohl er es berufsrechtlich nicht darf (Unterschied zwischen Können und Dürfen).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil zur Reichtweite des in §7 Abs.1 HWG geregelten Verbots von Werbegaben entschieden.
Einer Hersteller und Vertreiber von Materialien für Zahnersatz setzte ein Bonusprogramm auf, das quasi auf Treupunkte und dafür einzulösende Prämien hinausläuft. Die erworbenen Prämienpunkte konnten eingelöst werden für Sachprämien, Dienstleistungsprämien sowie Gutscheine aus einem Prämienkatalog. Barauszahlung oder wertmäßige Verrechnung wurden nicht angeboten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über die Streitfrage entschieden, ob ein Abschlussschreiben eine zusätzliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst, wenn der Rechtsanwalt auch im vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren tätig war.
Ein Rätselheft hatte auf seiner Titelseite ungenehmigt und unvergütet ein Foto des TV-Moderators Günther Jauch (Wer wird Millionär?) abgebildet mit der Textzeile „Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?‘, wie spannend Quiz sein kann„. Günther Jauch verlangte Unterlassung und machte Schadenersatz geltend in Form einer fiktiven Lizenzgebühr von mindestens EUR 100.000 und Rechtsanwaltskosten von über EUR 2.000. Das Rätselheft verteidigte sich unter Berufung auf die Pressefreiheit.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwiefern der Inhaber eines eBay-Accounts haftet, wenn er einem Dritten fahrlässig die Nutzung seines eBay-Accounts ermöglicht und darüber Wettbewerbsverstöße und Schutzrechtsverletzungen (z.B. Markenverletzung, Urheberrechtsverletzung) begangen werden.
Ein bekannte deutsche TV-Moderatorin war mit ihrem Lebensgefährten (späteren Ehemann) in Paris privat auf der Straße unterwegs und wurde dabei ohne Zustimmung fotografiert. Die Fotos konnten zur Überzeugung der Instanzen nur aufgrund fortlaufender Beobachtung durch Fotografen entstanden sein (Paparazzi). Der beklagte Verlag veröffentlichte die Fotos zusammen mit einer Textberichterstattung „So verliebt in Paris“ und „Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?”.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer besonderen Konstellation über die Zulässigkeit beschreibender Angaben bei Google AdWords entschieden. Weiters enthält das Urteil Ausführung zu den notwenigen Inhalten einer markenrechtlichen Abmahnung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verwendung fremder Unternehmensbezeichnung als Keyword in Google AdWords nicht zwingend eine Kennzeichenverletzung oder einen Wettbewerbsverstoß darstellen müsse.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Samples als Loop.
Die Beklagten hatten eine ca. zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ (Kraftwerk, 1977) gesamplet und als Unterlage eines neuen Titels geloopt. Auf Klage der Urheber des Originals berief sich die Beklagte auf §24 Abs.1 UrhG (analog) – „Freie Benutzung“ eines urheberrechtlich geschützten Werks zur Herstellung eines neuen selbständigen Werks:
Ein prominenter deutscher Moderator und Schauspieler verbüßte eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt (JVA). Als er zwei Wochen nach Haftantritt Haftausgang erhielt, wurde er von der Presse fotografiert. Die Berichterstattung titelte „Hier schlendert […] in die Freiheit„. Weiters: „Hallo Knacki, warum bist du nicht mehr im Gefängnis?„
Der Zentralverband der deutschen Haus- und Grundbesitzervereine ist über drei Instanzen gescheitert bei der Geltendmachung von Kennzeichenrechten gegenüber einem Immobilienunternehmen, dessen Firmierung ebenfalls die Begriffe „Haus“ und „Grund“ enthielt.
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob/inwieweit der Inhaber eines privaten Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen externer Dritter haftet, die ohne sein Wissen sein ungesichertes WLAN benutzen. Die praktische Relevanz dieser Frage liegt insbesondere in der Abmahnung wegen der Nutzung von Internet-Tauschbörsen (FileSharing). Der Anschlussinhaber trug unbestritten vor, dass er zum Zeitpunkt des Verstoßes im Urlaub gewesen sei und kein Dritter Zugang zu seinem Computer gehabt habe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich geäußert zur Darlegungslast des Geschädigten, um Plattformbetreiber wie das Unternehmen eBay haftbar zu machen bzw. auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen in Fällen, in denen eBay-Accounts unter falschem Namen angelegt werden („Namensklau“) oder über den Account Schutzrechtsverletzungen begangen werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, inwieweit das Unternehmen eBay wettbewerbsrechtlich als Störer haftet in dem Fall, dass ein Verkäufer über eBay jugendgefährdende Medien anbietet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat – abermals bezüglich „Rolex“ – seine Rechtsprechung erweitert zur Störerhaftung des Unternehmens eBay im Falle von Markenverletzungen durch eBay-Verkäufer. Das Urteil wird in Fachkreisen auch bezeichnet als „Interneversteigerung II“ und knüpft an die Entscheidung „Internetversteigerung I“ des BGH vom 11.03.2004 an (GZ I ZR 304/01).
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage entschieden hat, dass die Verwendung fremder Kennzeichen als Metatag (Meta-Tag) einen Verletzungstatbestand darstellen kann, ist nun ein Urteil ergangen zu der Frage, ob/inweit ein Händler sich bei der Verwendung geschützter fremder Kennzeichen bei Metatags sowie in Weiß-auf-Weiß-Schrift auf den Einwand der markenrechtlichen Erschöpfung nach §24 MarkenG berufen kann.
Nachdem diese Frage von verschiedenen Oberlandesgerichten kontrovers beurteilt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verwendung fremder Marken undgeschützer Bezeichnungen als Metatag (Meta-Tag) einen Kennzeichenverstoß darstellen könne. Insbesondere stellte der BGH klar, dass in der Verwendung von Metatags eine kennzeichenmäßige Verwendung liegen könne, obwohl das verletzte Kennzeichen dem Internetbenutzer nicht angezeigt werde. Wesentlicher Ansatzpunkt ist die Beeinflussung der Trefferanzeige in Internet-Suchmaschinen und des Rankings.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es rechtsmissbräuchlich sein könne, die gerichtliche Ahndung gleichartiger Wettbewerbsverstöße nicht kostensparend in einem (Verfügungs-)Verfahren zusammenzufassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Wettbewerbsstreit unter Einbeziehung strafrechtlicher Aspekte mit der Vergabepraxis bei Schulfotografen befasst.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtfrage entschieden, ob ein Arzt gegen seine Berufsordnung (Nordrhein-Westfalen) verstößt und dadurch wettbewerbsrechtlich handelt, indem er in seinen Praxisräumen ein Depot eines Sanitätshauses von Diabetesteststreifen vorhält und diese Teststreifen seinen Diabetespatienten anbietet.
Mit Urteil vom 03.11.2004 hat der Bundesgerichtshof (GZ VIII ZR 375/03) entschieden, dass „Auktionen“ bei eBay keine „Versteigerungen“ im rechtlichen Sinne sind (§156 BGB), sondern Kaufgeschäfte. Daher gelten nicht nur bei sogenannten „Sofort-Käufen“, sondern bei allen eBay-„Auktionen“ eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher die Bestimmungen zum Fernabsatz, also auch das dort vorgesehene Widerrufsrecht.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt in eignene Angelegenheiten den Ersatz seiner Tätigkeit nach der gesetzlichen Gebühr verlangen kann, soweit er obsiegt. Dies gilt im Honorarprozess gegen den zahlungsunwilligen Mandanten sowie bei anderen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen sich der Rechtsanwalt selbst vertritt. Gesetzliche Anknüpfungspunkte sind die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) und Rechtsverfolgungskosten als allgemeiner Schadenersatz. Die Zivilprozessordnung (ZPO) sieht das Recht des Rechtsanwalts zur Selbstvertretung auch in Verfahren mit Anwaltszwang ausdrücklich vor.
Der Bundesgerichtshof zum sogenannten verkürzten Versorgungsweg beim Vertrieb von Hörgeräten über HNO-Ärzte unter der „Umgehung“ von Hörgeräteakkustikern entschieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zur sogenannten Erschöpfung urheberrechtlicher Ansprüche an Waren, die der zum Vertrieb berechtigte Händler zur Bewerbung der Ware abbildet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich geäußert zu der Praxis von Konzernunternehmen, dem Unterlassungsschuldner unnötige Mehrkosten u.a. dadurch zu verursachen, Wettbewerbsverstöße durch mehrere Konzernunternehmen gleichzeitig zu verfolgen.
Die Media-Markt-/Saturn-Gruppe war dadurch im vorliegenden Verfahren aufgefallen, dass mehrere konzernmäßig verbundene Unternehmen (Schwesterunternehmen) über dieselbe Anwaltskanzlei wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes eines Wettbewerbers 14 einzelne einstweilige Verfügungsverfahren und sogleich 14 einzelne Hauptsacheverfahren betrieben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die wettbewerbsrechtliche Streitfrage entschieden, welche geografische Wirkung ein Unterlassungsanspruch des Unterlassungsgläubigers hat, der selbst nur regional tätig ist.
Kann ein regional tätiges Unternehmen seinem bundesweit tätigen Wettbewerber ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten bundesweit untersagen oder nur für den Bereich seiner eigenen Region?