Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Anbieters von Fertighäusern zulässig ist, die vom Kunden die Beibringung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft über die gesamte Auftragssumme fordert.
Neben den Spezialgebieten (Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-/Medienrecht) berät und vertritt die Kanzlei Sie selbstverständlich gerne auch in auf anderen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Gerade als Einzelanwalt verfügt RA Alexander Rathgeber über eine sehr breitgefächerte Praxiserfahrung. Der Track Record der Kanzlei umfasst Arbeitsrecht, Bank-/Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungsmanagement, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kaufrecht (online/offline), Mietrecht, Reiserecht, Strafrecht, Transport-/Speditionsrecht und Verkehrsrecht.