Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden zu der Frage, ob/inwiefern der Inhaber eines eBay-Accounts haftet, wenn er einem Dritten fahrlässig die Nutzung seines eBay-Accounts ermöglicht und darüber Wettbewerbsverstöße und Schutzrechtsverletzungen (z.B. Markenverletzung, Urheberrechtsverletzung) begangen werden.