BGH: Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de), Urteil v. 23.06.2009, GZ VI ZR 196/08
Auch in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist es einer Lehrerin nicht gelungen, dem Lehrerbewertung auf dem Internetportal „www.spickmich.de“ einen Riegel vorzuschieben.