Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, ob die Cellophanhüllen, mit denen üblicherweise Software-Verpackungen und Musik-CDs, DVD-Filme etc. „eingeschweißt“ sind, ein Siegel im Sinne des §312 Abs.4 Nr.2 BGB seien. Diese Gesetzesvorschrift lautet derzeit:
Das Landgericht Hamburg hat das US-amerikanische Videoportal YouTube (offenbar YouTube LLC, vertreten durch die Google Inc.) als Störer zur Unterlassung verurteilt, ein bestimmtes Video vorzuhalten, dessen antisemitische Inhalte das postmortale Persönlichkeit des 2006 verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. h.c. Paul Spiegel verletzten.