OLG Hamm: Ungeschwärzte Urteilsveröffentlichung, Urteil v. 11.12.2007, GZ 4 U 132/07
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit dem Fall der unschwärzten Veröffentlichung von Urteilen befasst, insbesondere mit der Frage, ob die damit einhergehende Namensnennung der beteiligten Rechtsanwälte deren Persönlichkeitsrecht verletzt.