Das Kennzeichenrecht ist ein Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst insbesondere die folgenden gewerblichen Schutzrechte. Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann Dritten die Verwendung des Kennzeichens untersagen und hat im Verletzungsfall Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und ggf. Vernichtung.
Die Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend auf dem Gebiet der Geografischen Herkunftsangabe, der Ursprungsangabe und der Geografischen Angabe. In erster Linie ist dies eine wettbewerbsrechtliche Beratung und Vertretung in Fällen der unberechtigten Verwendung.
Weiters vertritt die Kanzlei auch den Antragsteller bei der Eintragung einer neuen Ursprungsangabe bzw. Geografischen Angabe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, München) oder bei einer Änderung der Spezifikation einer bereits eingetragenene Angabe.