BGH: Mehrfachabmahnung durch zwei Konzernunternehmen rechtsmissbräuchlich (MEGA SALE), Urteil v. 17.11.2005, GZ I ZR 300/02
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es rechtsmissbräuchlich sein könne, die gerichtliche Ahndung gleichartiger Wettbewerbsverstöße nicht kostensparend in einem (Verfügungs-)Verfahren zusammenzufassen.