Nach Jahren erheblicher Rechtsunsicherheit hat der deutsche Gesetzgeber die Regelungen zum Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Fernabsatz zugunsten der Online-Händler überarbeitet. Dies veranlasst den Fernabsatz u.a. zur Neufassung der Widerrufsbelehrungen bzw. Rückgabebelehrungen.
§10 Abs.2 S.4 LPG Berlin sieht – wie auch andere Landespressegesetze – vor, dass der Betroffene eine Gegendarstellung der Presse zur Wahrung seines Anspruchs unverzüglich zuzuleiten hat. Zum Begriff der Unverzüglichkeit hat sich bei verschiedenen Oberlandesgerichten eine Frist von zwei Wochen etabliert. Dem tritt der Kammergericht Berlin (KG) hier entgegen.