OLG Köln: Gewinnmitteilung über EUR 13.340 muss ausgezahlt werden, Beschluss v. 18.03.2010, GZ 21 U 2/10
Eine altbekannte Abzocke: Insbesondere per Brief oder automatischer Telefonansage melden sich dubiose Unternehmen (vorwiegend aus dem europäischen Ausland) und berichten, der Empfänger bzw. Anschlussinhaber habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen.
Um den Gewinn (Neuwagen, hohe Geldsumme) zu erhalten, müsse er schleunigst abgerufen werden: über eine kostenpflichtige Telefonnummer oder durch die postalische Einsendung angeblicher Gewinnmarken auf einer Warenbestellung.
Gewinne werden (natürlich) nicht ausgezahlt, sondern der Anbieter („Sender“) beruft sich oftmals auf sein Kleingedrucktes, dass der Gewinn doch nicht sicher sei, sondern z.B. nur die Teilnahme an einer anderen Verlosung.