BGH: Kein Kostenersatz für Abmahnung nach Schubladenverfügung, Urteil v. 07.10.2009, GZ I ZR 216/07
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Streitfrage entschieden, ob für eine Abmahnung nach vorheriger Erwirkung einer sogenannten Schubladenverfügung Ersatz von Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) verlangt werden kann.