VGH München: Super-Manager bleibt einstweilig verboten, Beschluss v. 13.04.2010, GZ 10 CS 10.453

Der Freistaat Bayern hat das Online-Bundesliga-Spiel “Super Manager” verboten. Hiergegen klagt der Anbieter des Spiels vor dem Verwaltungsgericht (VG) Ansbach. Um das Spiel bis zur Entscheidung des Verfahrens weiter betreiben zukönnen, beantragte der Betreiber beim VG Ansbach einstweiligen Rechtsschutz. Das VG Ansbach lehnte die einstweilige Gestattung des Spielbetriebs ab. Der Betreiber legte hiergegen Beschwerde ein zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.

Der Spieler meldet sich auf der Internetseite des Betreibers an und kann aus den Spielern der ersten Fußballbundesliga eine virtuelle Mannschaft zusammenstellen. Je nach den Spielereignissen auf dem Fußballplatz können offenbar Punkte erzielt werden, z.B. für erzielte Tore und gewonnene Zweikämpfe in den tatsächlichen Austragungen. Der Hauptgewinn beträgt EUR 100.000, der Einsatz EUR 7,99.


VGH München
Beschluss v. 13.04.2010, GZ 10 CS 10.453

Der VGH hat die Beschwerde zurückgewiesen mit der Folge, dass der Betreiber den Super-Manager auf seinen Internetseiten während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht vorläufig weiter betreiben darf.

Bei dem Internetspiel “Super-Manager” handele es sich um ein verbotenes öffentliches Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags. Gegen den Einsatz von EUR 7,99 erhalte der Kunde eine Gewinnchance an einem Spiel, dessen Ergebnis überwiegend vom Zufall und weniger vom Geschick des Kunden abhängig sei. Ähnlich wie bei TOTO hänge der Tatsachenverlauf auf dem Platz von künftigen Ereignissen ab, die im Voraus nicht annähernd sicher eingeschätzt werden könnten.

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