LG Leipzig: Preisangabe in Buchungsmaske mit separater Servicegebühr und voreingestellter Reiseversicherung (fluege.de), Urteil v. 19.03.2010, GZ 02 HK O 1900/09

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen den Betreiber eines Reiseportals vorgegangen. Zum einen war anstatt des Reisgesamtpreises (Endpreis) eine separate “Servicegebühr” ausgewiesen.

Zum anderen war die zusätzliche Erbringung einer Reiseversicherung voreingestellt (Opt-Out), anstatt dass der Kunde sie bei entsprechendem Wunsch hätte anklicken müssen (Opt-In).


LG Leipzig
Urteil v. 19.03.2010, GZ 02 HK O 1900/09

Das Landgericht (LG) Leipzig erkannte jeweils einen Verstoß gegen Art.23 der EU-LuftverkehrsdiensteVO (1008/2008) und aufgrund dessen einen Verstoß gegen §4 Nr.11 UWG. Die LuftverkehrsdiensteVO enthalte insoweit also  Marktverhaltensregeln.


Rechtlicher Hintergrund

Die EU-LuftverkehrsdiensteVO enthält in Art.23 Abs.1 VO die folgende Informationregelung über Flugpreis und Zusatzleistungen:

Die der Öffentlichkeit zugänglichen Flugpreise und Luftfrachtraten, die in jedweder Form — auch im Internet — für Flugdienste von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, auf das der Vertrag Anwendung findet, angeboten oder veröffentlicht werden, schließen die anwendbaren Tarifbedingungen ein. Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis beziehungsweise die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen. Neben dem Endpreis ist mindestens Folgendes auszuweisen:

a) der Flugpreis bzw. die Luftfrachtrate,

b) die Steuern, c) die Flughafengebühren und

d) die sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen, soweit die unter den Buchstaben b, c und d genannten Posten dem Flugpreis bzw. der Luftfrachtrate hinzugerechnet wurden.

Fakultative Zusatzkosten werden auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt; die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden erfolgt auf “Opt-in”-Basis.

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