Einführung: Produktpiraterie

Unter Produktpiraterie fällt nach hiesigem Sprachgebrauch sowohl die Nachahmung eines Produktes unter Verwendung eines anderen (neuen) Namens, als auch die unbrechtigte Verwendung eines fremden Kennzeichens (z.B. Marke) auf Produkten.


Verletzung technischer und/oder Design-Schutzrechte

In die erste Kategorie gehört der Fall, dass ein Hersteller A das Produkt des Herstellers B nachbaut und das Logo des A aufbringt; er bedient sich in erster Linie an den Ideen und Technologien des Herstellers B und verletzt damit insbesondere technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) und/oder Designrechte (Geschmacksmuster) des B.

Täuschung über die betriebliche Herkunft (Markenverletzung)
In der zweiten Kategorie baut der Hersteller A ein eigenes Produkt aber bringt das Logo des B auf; er bedient sich in erster Linie am guten Namen des Herstellers B und verletzt damit insbesondere dessen Markenrechte. Der Kunde geht fälschlich davon aus, ein Produkt des Herstellers B  zu erwerben (Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware).

Kombination: Imitate im engeren Sinn
In der Praxis treffen beide Varianten oftmals zusammen: der Hersteller A baut ein Produkt des Herstellers B nach und bringt zusätzlich das Logo des B auf: gefälschte Jeans, MP3-Player, Luxusuhren…


Warum Anwalt?

Die rechtliche Handhabung der Produktpiraterie ist primär im Kennzeichenrecht und Patentrecht angesiedelt, solche Verstöße stellen jedoch regelmäßig gleichzeitig einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Unter dem Stichwort “ergänzender Leistungsschutz” kann das Wettbewerbsrecht gar vor Nachahmungen schützen, die mit dem Patentrecht und Markenrecht nicht geahndet werden können.

Die Kanzlei ist Ihnen zum einen behilflich bei der Schaffung geeigneter Schutzrechte und zum anderen bei deren Verteidigung. Gerichtlich und außergerichtlich, bei Katalog-Verstößen, Messe-Verstößen und anderen Verstößen, online wie offline.


Markenanmeldung
Geschmacksmusteranmeldung
Kennzeichenstreit

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Dann rufen Sie gerne an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen auch abends und am Wochenende.

Hotline 089/456.00.690
RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16, 80539 München

Gründerberatung

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Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.