LG Berlin: Namensnennung von Begleiter einer Person der Zeitgeschichte, Urteil v. 13.11.2008, GZ 27 O 911/08

Der Fürst von Monaco gilt im Rechtssinne als Persond der Zeitgeschichte, seine langjährige Begleiterin jedoch nicht ohne weiteres. Vor dem LG Berlin stellte sich die Frage, ob die Presse über die Heiratsaussichten des Fürsten von Monaco unter Namensnennung seiner langjährigen Begleitung ungenehmigt berichten durfte.


LG Berlin
Urteil v. 13.11.2008, GZ 27 O 911/08

Das Landgericht kam zum dem Ergebnis, dass ein Beitrag, der über die Heiratsaussichten des Fürsten von Monaco spekuliert, auch die namentliche Nennung seiner langjährigen Begleiterin erlaubt habe.

Anders als die Intimsphäre genieße die Privatsphäre keinen absoluten Schutz, sondern stehe in einem Spannungs- und Abwägungsverhältnis zur Meinungs- und Pressefreiheit. Überwiege das Informationsinteresse das Recht an der Privatsphäre, könne auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein.

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