Markenverletzung – Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei berät und vertritt Sie im Falle markenrechtlicher Auseinandersetzung, sei es dass ein Dritter Ihre Markenrechte verletzt oder Ihnen einen Verstoß vorwirft.


Aktiv: Ein Dritter/Wettbewerber verwendet Ihre Marke?


Es ist zu prüfen, ob die Verwendung wirklich Ihre Rechte verletzt (z.B. Plagiat, Produktpiraterie) oder wohlmöglich rechtmäßig ist (Erschöpfung, keine kennzeichenmäßige Verwendung, keine Verwechselungsfähigkeit). Im Verletzungsfall werden Sie versuchen, einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen, Auskunft über das Ausmaß der Verletzung zu erlangen und einen Schadenersatz geltend zu machen (konkrete Berechnung, Linzenzanalogie, Herausgabe des Verletzergewinns). Wohlmöglich werden Sie auch die Ware vernichten lassen können, an der Verletzer Ihre Marke angebracht hat.

Die gängigen Instrumentarien für das aktive Vorgehen gegen einen Verletzer sind die Abmahnung / Schutzrechtsverwarnung, die einstweilige Verfügung und ggf. das Hauptsacheverfahren, wenn und soweit es sich nicht durch Abschlussabmahnung und Abschlusserklärung vermeiden lässt.
Ist die Berechtigung des vermeintlichen Verletzers ungewiss, ist der vorsichtigere Weg zunächst die Anfrage.  Sie mag sich z.B. bei unklarer Unternehmenshistorie des Gegners anbieten.


Passiv: Sie werden als Verletzer in Anspruch genommen?


Umgekehrt zur vorgenannten Konstellation ist zu prüfen, ob der Gegner überhaupt legitimiert ist, Rechte aus der Angriffsmarke geltend zu machen. Weiters ist gegebenenfalls das Vorliegen eines Verstoßes zu prüfen. Liegt ein Verstoß gegenüber einem Berechtigten vor, ist regelmäßig der Schaden zu begrenzen oder eine für beide Seiten vertretbare Einigung zu finden, z.B. eine Aufbrauchfrist zu vereinbaren. Lassen Sie eine eingegangene Abmahnung / Schutzrechtsverwarnung bitte nicht ungeprüft liegen, sondern kümmern Sie sich unverzüglich.

Gerade bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung kennt die Rechtsprechung Konstellationen, die Schadenersatzansprüche des Verwarnungsempfängers auslösen.
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Weitere Leistungen der Kanzlei auf dem Gebiet des Markenrechts und eine rechtliche Einführung in die Materie finden Sie hier, zum Beispiel:

Markenanmeldung
Markenlizenz

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Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie gerne an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen auch abends und am Wochenende.

Hotline 089/456.00.690
RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16, 80539 München

Gründerberatung

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Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.