Markenlizenz – Leistungen der Kanzlei

Sie möchte Ihre (eingetragene) Marke einem oder mehreren Dritten zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellen? Dies kann verschiedene Gründe haben, hier zwei praktische Beispiele:

Franchsing

Wohlmöglich möchten Sie ein Franchise-System aufbauen und wünschen eine klare Regelung über die Art und Weise, in der Ihr Franchisenehmer Ihre Marke nutzen darf oder gar muss?

Konzernrisiko

Vielleicht liegen Ihre Markenrechte bei einer Konzernmutter / Holding, die Nutzung der Marke soll aber durch eine Konzerntochter erfolgen, die das wirtschaftliche Risiko des operativen Geschäfts trägt? Derselbe Fall: Sie sind Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder Kommanditist einer KG und möchten nicht, dass die Markenrechte in dem nach außen haftenden Vermögen der Gesellschaft liegen?

Wie auch immer, die Kanzlei entwickelt für Sie neben der richtigen Strategie auch die richtige Lizenzvereinbarung / den passenden Lizenzvertrag (Rechtspacht).


Weitere Leistungen der Kanzlei auf dem Gebiet des Markenrechts und eine rechtliche Einführung in die Materie finden Sie hier, zum Beispiel:

Markenanmeldung
Markenrechtsstreit (aktiv/passiv)

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Abmahnung erhalten

Dann rufen Sie gleich an und wir besprechen vorab unverbindlich, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten!
Versuchen Sie es insbesondere bei kurz gesetzten Fristen gerne auch abends und am Wochenende.


RA Alexander Rathgeber
Odeonsplatz 16/17
80539 München

Telefon: 089/456.00.69.0
Telefax: 089/456.00.69.9
eMail: info[at]rathgeber.net

Gründerberatung

Sie beabsichtigen die Gründung eines Unternehmens oder starten ein Projekt?

Dann nehmen Sie in der Kanzlei doch eine Gründerberatung wahr zur Einführung ins Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht. Vermeiden Sie klassische Anfängerfehler und sichern Sie sich gleich zu Anfang Ihre geistigen Eigentumsrechte!

Gerne übernimmt die Kanzlei für Sie auch die Anmeldung von Marke und Geschmacksmuster.